Bedingungen der
- mindestens 90 Stück Pflanzen in einer Vermehrungsplatte M-90 aus einer Sorte;
- mindestens 60 Stück Pflanzen in einer Vermehrungsplatte M-60 aus einer Sorte;
- mindestens 50 Stück Pflanzen P9 aus einer Sorte.
Pflanzen in den Vermehrungsplatten p9 werden mit mindestens zwei Etiketten pro 50 Stück Pflanzen gekennzeichnet – Etikette ohne Foto;
Es besteht die Möglichkeit, die Pflanzen – im Rahmen gesonderter Abstimmungen – anders zu kennzeichnen.
- für Kunden, die Setzlinge bei unserer Firma für mehr als eine Saison kaufen – 2% Rabatt ab dem Nettopreis des Auftrags;
- • bei den Aufträgen von über 3 000 Stück einmalig – 3% Rabatt ab dem Nettopreis des Auftrags;
- bei den Aufträgen von über 5 000 Stück einmalig – 5% Rabatt ab dem Nettopreis des Auftrags;
- bei den Aufträgen von über 10 000 Stück einmalig –7% Rabatt ab dem Nettowert des Auftrags;
- Verkauf der Setzlinge der geschützten Sorten und Lizenzsorten ist von dem Preisnachlass ausgeschlossen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
und dem Käufer
Für die Zwecke dieses Dokuments sowie für jeden, zwischen Paulina Kusibab-Popowicz und Mirosław Popowicz, Besitzern der Firma Gospodarstwo Ogrodnicze, Waganowice 44a, 32-090 Słomnik und dem Käufer, geschlossenen Kaufvertrag, werden die folgenden Definitionen eingeführt:
1)Allgemeine Geschäftsbedingungen– diese Urkunde, im Folgenden auch AGB genannt, deren Fassung unter: https://gowsc.pl/warunki.php; herunterzuladen ist;
2) die Firma – geführt von Paulina Kusibab-Popowicz und Mirosław Popowicz, Waganowice 44A, 32-090 Słomniki, NIP-Nummer: 6821749340, REGON-Nummer: 121314897, Website: https://gowsc.pl, im Folgenden auch bezeichnet als: GOW oder der Verkäufer;
3) Sitz der Firma – Waganowice, die Adresse: Waganowice 44A, 32-090 Słomniki, Polen;
4) Parteien – hierzu gemeinsam angeführt: der Käufer und der Betrieb;
5) Partei – hierzu einzeln angeführt: der Käufer oder der Betrieb;
6)Käufer – die Partei des mit dem Betrieb abzuschließenden Vertrags, die Partei kann hauptsächlich sein:
a) Endverbraucher
b) Juristische Person oder Körperschaft ohne Rechtspersönlichkeit, der nach Gesetz Rechtsfähigkeit gewährt wird, die jedoch kein Gewerbe betreiben,
c) Unternehmer,
d) Ausländische Person
e) Ausländischer Unternehmer,
7) Endverbraucher – natürliche Person, die mit dem Unternehmer ein Rechtsgeschäft tätigt, welches mit ihrem Gewerbe oder mit ihrer Berufstätigkeit in keinem Direktzusammenhang steht;
8) Unternehmer – Käufer, der kein Endverbraucher ist;
9) Ausländische Person – natürliche Person ohne polnische Staatsangehörigkeit, juristische Person mit dem Sitz im Ausland und Körperschaft, die keine juristische Person ist und Rechtsfähigkeit hat, mit dem Sitz im Ausland;
10) Ausländischer Unternehmer – ausländische Person, die das Gewerbe im Ausland betreibt wie auch ein polnischer Staatsangehöriger, der das Gewerbe im Ausland betreibt;
11) Ware – das durch den Betrieb zum Verkauf angebotene Pflanzenmaterial,
12) Verkaufsbeleg – Rechnung mit ausgewiesener VAT-Steuer, Kassenzettel oder ein anderer Beleg, der den Warenverkauf belegt,
13) Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB für den Käufer, der Endverbraucher ist,
14) Bestätigung der Bestellung – Urkunde, die Träger von Informationen ist und ihre Kennenlernen ermöglichen, ausgestellt durch den Betrieb, mit obligatorischen Bestandteilen wie folgt:
- Angaben zum Käufer und zum Betrieb,
- Stückliste der bestellten Ware,
- Verkaufspreise Netto +
- Angabe, dass zum Nettopreis hinzugerechnet werden: erforderliche Steuern, darunter die VAT-Steuer nach dem aktuell geltenden Hebesatz, Preis der Verpackungen – in den unter § 8 Abs. 2 der AGB genannten Fällen wie auch Transportkosten, sofern das die AGB vorschreiben.
- Festgelegte Zahlungsform,
- Festgelegter Ort und Verfahren zur Warenabnahme/Auslieferung,
15)Warenherausgabe – Zeitpunkt, zu welchem die Ware an den Käufer oder an eine vom Käufer beauftragte Person bzw. an den Frachtführer übergeben wird;
16)Verpackung der Ware – Kistenpaletten, Paletten, Kisten oder spezielle mehrgeschossige Wagen für Pflanzenbeförderung. Im Sinne der AGB ist Blumentopf keine Verpackung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die AGB legen die allgemeinen Bedingungen des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrags fest: Paulina Kusibab Popowicz und Mirosław Popowicz mit Wohnsitz in Waganowice 44A, 32-090 Słomniki, NIP-Nummer: 6821749340, REGON-Nummer: 121314897 (Verkäufer) und dem Käufer und sind ebenfalls Bestandteil eines solchen Vertrags.
2. Betrieb Waganowice betreibt landwirtschaftliche Tätigkeiten in Übereinstimmung mit guten landwirtschaftlichen Praktiken.
3. Paulina Kusibab-Popowicz und Mirosław Popowicz, die die Firma betreiben, sind keine Unternehmer und üben keine Geschäftstätigkeit im Sinne des Gesetzes vom 2. Juli 2004 über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit aus (d. H. Gesetzbuch aus dem Jahre 2015, Punkt 584, in der geänderten Fassung) .
4. Gegenstand des Verkaufs sind Waren, die von dem Betrieb angeboten werden.
5. Der Betrieb hat alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfügungsrechte über die Waren, darunter auch auf Grund von Lizenzverträgen oder Unterlizenzverträgen oder aber auf Grund von Verträgen mit rechtsgeschäftsähnlichem Charakter.
6. Der Betrieb betreibt: keinen Online-Shop, und keinen Internetverkauf von Waren; ferner leistet er keine Beratungs-, Transport- oder Planungs- und Gestaltungsdienstleistungen.
Verfahren zur Abgabe von Bestellungen
1.Der Kaufvertrag wird auf Grund der durch den Käufer abgegebenen Bestellung abgeschlossen.
2. Die Bestellung nach Abs. 1 dieser AGB ist ein Vertragsschlussangebot im Sinne der Bestimmungen des polnischen bürgerlichen Gesetzbuches, die durch den Käufer an den Betrieb abgegeben wurde.
3.Die Bestellung kann beliebig abgegeben werden wenn auch so, dass die Ermittlung des Käufers oder einer von ihm beauftragten oder in seinem Namen handelnden Person möglich ist, und zwar insbesondere:
a) in Schriftform durch Weiterleiten des Schriftstücks mit der Bestellung an den Firmensitz oder an den Sitz der Betriebsstätte,
b) in elektronischer Form, durch Zusenden der Bestellung an die Email Adresse: biuro@gowsc.pl oder über ein Formular, das auf der Homepage des Betriebs zu finden ist,
c) telefonisch unter (+ 48) 12 442 60 50,
d) mündlich im Sitz des Betriebs.
4. Die Bestellung hat obligatorisch solche Bestandteile zu enthalten wie folgt:
a) Personaldaten des Käufers, d.h. bei:
- Natürlichen Personen, die kein Gewerbe betreiben: Vorname, Familienname, Wohnort, Personenidentifizierungsnummer PESEL oder eine andere Identifizierungsnummer, Email-Adresse, Telefon-Nummer,
- Juristischen Personen, die das Gewerbe betreiben: Vorname, Familienname, Wohnort, Firma (Bezeichnung) und Adresse, unter welcher die Wirtschaftstätigkeit ausgeführt wird, Steueridentifizierungsnummer NIP oder eine andere steuerliche Identifizierungsnummer, sofern die Person eine derartige Nummer hat, die Email-Adresse, die Telefon-Nummer, Angaben zu den Ansprechpartnern für den Betrieb,
- Unternehmen, die anders als natürliche Personen sind: Bezeichnung des Unternehmens; Sitzadresse; Steueridentifizierungsnummer NIP oder eine andere steuerliche Identifizierungsnummer, sofern das Unternehmen solch eine Nummer hat; sofern das Unternehmen eintragungspflichtig ist: Registername und Nummer der Eintragung; Personalangaben von vertretungsbefugten Personen, darunter Email Adresse und Telefonnummer;
b) Anzahl, Art und Gattung der bestellten Ware,
c) Vorläufig vereinbarte Zahlungsform,
d) Vorläufig festgelegtes Abnahmeverfahren,
e) Vorläufig festgelegter Auslieferungsort der Ware, sofern der Käufer en anderes Abnahmeverfahren als persönlich gewählt hat,
f) Erklärung über das Kennenlernen und die Freigabe von vollständigen AGB sowie, sofern der Käufer Endverbraucher ist – vom Anhang zu den AGB.
5. Die unter Absatz 2 Buchstaben c) bis e) genannten Bestandteile der Bestellung sind innerhalb von 4 Tagen vor der geplanten Lieferung der Ware oder aber ihrer Abnahme zu bestätigen.
6. Durch Abgabe einer Willenserklärung gemäß Absatz 4 Punkt f) ist als jedes Verhalten des Käufers zu verstehen, das seinen Willen in ausreichender Weise offenbart, einschließlich der Offenlegung dieses Willens in elektronischer Form.
7. Ab Bestellungsabgabe ist der Käufer an die AGB gebunden, und falls der Käufer ein Endverbraucher ist, dann ist er auch an den Anhang zu den AGB gebunden.
8.Bei Zweifeln ist zu vermuten, dass die Bestellungsabgabe mit der Abgabe der Erklärung durch den Käufer, dass er sich mit den AGB bekannt gemacht hat und, sofern der Käufer ein Endverbraucher ist, dass er sich auch mit dem Anhang zu den AGB bekannt gemacht hat und dass er mit denen im Ganzen einverstanden ist, gleich ist.
9.An die durch den Käufer abgegebene Erklärung ist der Betrieb nicht gebunden.
10. Nach Überprüfung der nach Abs. 2 abgegebenen Bestellung erfolgt die Bestätigung der Bestellung durch den Betrieb:
- In Schriftform durch Versenden des Schreibens an die durch den Käufer genannte Adresse oder direkt zu den Händen des Käufers oder aber
- In elektronischer Form, durch Versenden der Bestätigung der Bestellung an die durch den Käufer genannte Email Adresse.
11.Die Bestätigung der Bestellung soll Bestandteile enthalten, die im § 1 Abs. 15 der AGB genannt worden sind. Die ausbleibende Zustellung der Bestätigung der Bestellung an den Käufer auf die Art und Weise, die im Abs. 6 genannt worden ist, ist nicht als stille Freigabe der Bestellung zu verstehen. Sofern der Käufer ein Endverbraucher ist, wird der Bestätigung der Bestellung der Anhang zu den AGB beigefügt.
12. Der Betrieb und die Käufer sind mit Zustellung der Bestätigung der Bestellung an den Käufer an diese Bestellung gebunden (Zeitpunkt des Vertragsschlusses).
13. Wird die Bestellung durch den Käufer mündlich im Sitz des Betriebes oder aber in seiner Betriebsstätte und hat der Käufer die persönliche Warenabnahme gewählt, dann kann die Bestellung durch Unterfertigung der Ausfertigung des für den Betrieb bestimmten Verkaufsbelegs durch den Käufer oder eine von ihm beauftragte bzw. in seinem Namen handelnde Person erfolgen.
14. Mit eindeutiger Zustimmung des Betriebes kann der Käufer zum beliebigen Zeitpunkt, wenn auch nicht später als 30 (in Worten: dreißig) Tage vor dem Tag der Warenabnahme oder Warenherausgabe an den Frachtführer die Bestellung ändern und diese sogar im Ganzen stornieren.
15. Jeder Kaufvertrag, der zwischen dem Betrieb und dem Käufer abgeschlossen wird, unabhängig von den Bestimmungen von Art. 6 – 8, wird durch Ausstellung eines Verkaufsbelegs, und zwar in Form von einer Urkunde, schriftlich oder elektronisch, nachgewiesen.
16. Der Verkaufsbeleg wird dem Käufer oder einer von ihm beauftragten oder in seinem Namen handelnden Person spätestens bei Warenabnahme übergeben. Mit Zustimmung des Käufers kann der Verkaufsbeleg auch an den Käufer über den Postbetreiber an die in der Bestellung genannte Adresse oder aber elektronisch an die in der Bestellung genannte Email Adresse übermittelt werden.
17. Der Kaufvertrag zwischen dem Betrieb und dem Käufer ist nicht abgeschlossen, sofern der Betrieb nicht imstande ist, die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der durch den Käufer abgegebenen Bestellung wie auch der Angaben zum Käufer, die im Abs 4 Pkt. A) in Rede gestellt worden sind, zu überprüfen.
18. Der Käufer haftet für Fehler, die bei der Bestellungsabgabe entstanden worden sind und vor allem die im Abs. 2. 2 genannten Informationen betreffen. Werden falsche oder nicht vollständige Angaben durch den Käufer gemacht, kann der Betrieb eine Rechnungskorrektur ausstellen.
Die Ware
1.Angesichts eines spezifischen Charakters der durch GOTK verkauften Waren gelten die angegebenen Abmessungen und Größen der Waren lediglich als Orientierungswerte, und die Pflanzen, die der gleichen Pflanzenart gehören, weisen die für die jeweilige Art charakteristischen Merkmale wie auch Merkmale, die sie individualisieren,, auf.
2. Die Parteien lassen die Möglichkeit der Unstimmigkeiten zwischen der dem Käufer gelieferten Ware und der Bestellung in dem in dieser Vorschrift genannten Umfang. Unter den Pflanzen, die Genestand dieser Bestellung sind, sind zulässig:
- Unterschiede in den Abmessungen und in der Höhe der Einzelpflanzen, die bis zu 15 % der in der Bestellung festgelegten Parameter betragen,
- Unterschiede, die auf natürliche Abweichungen zurückzuführen sind, die im Rahmen der jeweiligen Art auftreten.
Preise und Rabatte
1.Bekanntmachungen, Preislisten, Werbung, Aufnahmen oder andere Angaben zu den Waren und Preisen, die sich an eine unbestimmte Anzahl von Unternehmen richten oder auf der Homepage des Betriebs zu finden sind, gelten lediglich als Information und stellen kein Angebot im Sinne der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
2. Die Preise in den Bekanntmachungen, Preislisten, in der Werbung und in den Aufnahmen sind Nettopreise und werden in polnischer Währung inklusive Information angegeben, dass der Nettopreis zuzüglich VAT Steuer nach dem aktuellen Hebesatz gilt.
3. Der Betrieb kann Rabatte für die Waren gewähren in der Höhe wie folgt:
a) 2 % vom Nettowert der Bestellung für Stammkunden,
b) 3% vom Nettowert der Bestellung bei einmaliger Bestellung, die 3 000 Stück der Ware überschreitet,
c) 5 % vom Nettowert der Bestellung bei einmaliger Bestellung, die 5 000 Stück der Ware überschreitet,
d) 7 % vom Nettowert des Auftrags bei einmaliger Bestellung, die 10 000 Stück der Ware überschreitet.
4. Sollten mehrere Rabattgründe vorliegen, dann werden die Rabatte summiert.
5. Rabatte, die im Abs. 3 in Rede gestellt worden sind, werden nicht für die Waren wie: Sämlinge der Pflanzenarten unter Schutz oder mit Lizenzpflicht, gewährt.
6. Der Betrieb behält sich das Recht auf Änderung der Warenpreise und der gewährten Rabatthöhe zum beliebigen Zeitpunkt vor.
Zahlungsbedingungen
1.Die Zahlungsbedingungen für die Ware werden jeweils individuell festgelegt und demnächst jeweils in der Bestellungsbestätigung bestätigt. Der Nettopreis gilt zuzüglich erforderlicher Steuern, darunter VAT Steuer nach den aktuell geltenden Hebesätzen, Verpackungspreis – in den im § 8 Abs. 2 der AGB genannten Fällen wie auch Transportkosten, sofern von den AGB vorgeschrieben (Bruttopreis).
2.Alle Zahlungen zugunsten von dem Betrieb werden in polnischer Währung und bargeldlos geleistet, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
3. Die Zahlungspflicht entsteht mit Warenherausgabe. Das Zahlungsziel für die Ware ist im Verkaufsbeleg genannt, nach individueller Abstimmung mit dem Käufer. Sollte sich der Käufer jedoch für eine bargeldlose Warenzahlungsform entschieden haben, dann ist er verpflichtet, die Zahlung zum Zeitpunkt der Warenabnahme an der Kasse des Betriebs oder der Betriebsstätte zu leisten.
4. Der Käufer ist im Verzug, sofern er die Zahlung für die Ware nicht im Ganzen innerhalb der im Verkaufsbeleg genannten Frist geleistet hat. Bei Zahlungsverzug des Preises ist der Betrieb berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und rückständige Forderungen einschließlich Zinsen auf dem Gerichtsweg geltend zu machen.
5. Sollte sich die finanzielle Lage des Käufers verschlechtert haben oder ist er mit seiner vorher abgewickelten Bestellungen im Zahlungsverzug, so ist der Betrieb berechtigt:
a) Lieferungen oder aber Warenherausgabe bis zum Zeitpunkt der Bezahlung des Gesamtpreises einzustellen;
b) Begründung einer entsprechenden Sicherung zu verlangen.
Warenherausgabe und Warentransport
1.Mit Warenherausgabe gehen an den Käufer über: das Eigentum der Ware wie auch die damit verbundenen Nutzen und Lasten sowie die Gefahr, dass die Ware beschädigt oder verloren wird.
2. Der Käufer kann:
a) Die gekaufte Ware in der Betriebsstätte persönlich abholen oder eine andere Person damit beauftragen,
b) Die Auslieferung der Ware an dem von ihm genannten Ort verlangen.
3. In dem im Abs. 2 Pkt. b) genannten Fall werden die Transportkosten zum Warenpreis hinzugerechnet und durch den Käufer übernommen. Gibt der Käufer eine Bestellung für mehr als 5 000 Stück der Ware ab, dann kommt der Betrieb für die Transportkosten auf dem Gebiet der Republik Polen auf.
4. Der Betrieb arbeitet mit einem professionellen Frachtführer zusammen, der den Transport von Waren unter den seiner Spezifik angepassten Bedingungen sicherstellt. Der Betrieb haftet nicht für den durch oder im Laufe des Transports entstandenen Schaden oder Verlust von Waren, und dem Käufer steht ein Anspruch auf Schadenwiedergutmachung durch den Frachtführer direkt zu.
Verpackung der Ware
1.Der Betrieb ist verpflichtet, die Ware vor Warenherausgabe an den Käufer oder an eine von ihm beauftragte Person oder an den Frachtführer dementsprechend einzupacken um sie entsprechend zu sichern.
2. Haben die Parteien vereinbart, dass die Verpackung nicht zurückgegeben wird, dann wird ihr Preis dem Warenpreis hinzugerechnet.
Haftung des Betriebs für die unordentliche Durchführung des Kaufvertrags
1.Der Betrieb übernimmt Haftung für den durch den Käufer erlittenen Schaden, der im Zusammenhang mit Durchführung der Bestellung durch den Betrieb entstanden ist, lediglich in dem Fall, wenn der Schaden durch vorsätzliches Verschulden des Betriebes entstanden ist.
2. Höhere Gewalt ist der generelle Grund, der die Haftung des Betriebes sowohl im Sinne von Risiko als auch von Schuld ausschließt. Als höhere Gewalt sind vor allem externe Ereignisse zu verstehen, die unmöglich vorauszusehen sind und denen vorzubeugen nicht möglich ist wie die katastrophalen Naturauswirkungen, Akte der vollziehenden und der gesetzgebenden Gewalt oder aber Störungen des Gesellschaftslebens.
3. Ist ein Schaden aufgetreten, dann ist der Käufer verpflichtet, den Betrieb unverzüglich wenn auch nicht später als 2 Tage (in Worten: zwei Tage) nach Schadenentstehungstag darüber in Kenntnis zu setzten wie auch sämtliche vernünftigen Maßnahmen einzuleiten, um die Ware zu sichern und der Schadenserweiterung vorzubeugen.
4. Dem Betrieb bleibt vorbehalten, dass sämtliche Forderungen aus nicht ordentlicher Durchführung des Kaufvertrags durch den Käufer innerhalb der unüberschreitbaren Frist von 6 (in Worten: sechs) Monaten nach Kaufvertragsabschluss zu melden sind.
Haftung für Warenmängel
1.Der Betrieb ist Inhaber der Zertifikate, Lizenzen und Unterlizenzen, auf Grund von welchen er berechtigt ist, die Waren anzubauen und zu verkaufen.
2. Auf Grund der Spezifik der verkauften Ware haftet der Betrieb gegenüber dem Käufer ausschließlich für Warenmängel:
a) Aus Unstimmigkeit der gelieferten Ware mit den Bestimmungen der Bestellungsbestätigung, vorbehaltlich von § 4 der AGB,
b) Die vor Warenherausgabe im Zuge von Krankheiten und Tätigkeit von Schädlingen entstanden sind.
3. Die Bestimmungen von § 9 Abs. 1 und 2 gelten dementsprechend.
4.Der Käufer ist verpflichtet, die Ware im Hinblick auf eventuellen Schaden im Sinne von Abs. 1 zu überprüfen, und zwar innerhalb der nicht überschreitbaren Frist von 2 (in Worten: zwei) Tagen nach Abnahme der bestellten Ware vorbehaltlich der Bestimmungen des Anhangs zu den AGB in dem Fall, wenn der Käufer Endverbraucher ist.
5. Sind Mängel festgestellt, für welche der Betrieb nach AGB haftet, dann ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich wenn auch nicht später als innerhalb von 3 (in Worten: drei) Werktagen nach Feststellung der Mängel, ermittelt unter Miteinbezug von Abs. 4, diese Mängel dem Betrieb mitzuteilen wie auch sämtliche vernünftige Maßnahmen einzuleiten um die Ware zu sichern und der Erweiterung des Mangels vorzubeugen.
6. Wird die Ware als mangelhaft anerkannt, ist der Betrieb verpflichtet, die Ware gegen eine neue umzutauschen oder aber den bezahlten Preis zurückzuerstatten, sofern der Warenumtausch unmöglich ist, und zwar innerhalb von 14 (in Worten: vierzehn) Tagen, gerechnet ab Tag der Anerkennung der Mangelhaftigkeit der Ware
7. Der Betrieb haftet keinesfalls für:
a) Mechanische Beschädigung der Ware während des Transports,
b) Beschädigung der Ware oder Schaden, der durch Fehler oder Unordentlichkeit des Käufers oder der Personen, für welche der Käufer zu haften hat bzw. die in seinem Namen oder im Auftrag von ihm handeln, während des Anbaus entstanden ist;
c) Beschädigung der Ware, oder Schaden, der durch ihre nicht ordnungsgemäße Nutzung oder Verwendung durch den Käufer oder durch die Personen, , für welche der Käufer zu haften hat bzw. die in seinem Namen oder im Auftrag von ihm handeln, während des Anbaus entstanden ist;
d) Beschädigung der Ware oder Schaden, der im Zuge der Nicht-Beachtung der Bestimmungen der AGB, des Anhangs zu den AGB wie auch der Anweisungen des Betriebs durch den Käufer oder durch die Personen, für welche der Käufer zu haften hat bzw. die in seinem Namen oder im Auftrag von ihm handeln, entstanden ist;
e) Mängel der Ware, die zum Zeitpunkt ihrer Auslieferung an den Käufer oder an eine in seinem Namen oder im Auftrag von ihm handelnde Person nicht vorhanden waren;
f) Maßnahmen, die durch den Käufer oder durch die Personen, für welche der Käufer zu haften hat bzw. die in seinem Namen oder im Auftrag von ihm handeln, eingeleitet werden, um den Fehler der Ware zu beseitigen;
g) Weitere Beschädigung oder Schaden der Ware, die durch Unterlassung der Einleitung von allen vernünftigen Maßnahmen zur Sicherung der Ware und zur Vorbeugung der Mangelerweiterung durch den Käufer oder durch die Personen, für welche der Käufer zu haften hat bzw. die in seinem Namen oder im Auftrag von ihm handeln, entstanden sind.
8. Der Betrieb übernimmt keine Haftung für beschädigte Ware, sofern der Fehler der Ware dem Käufer bekannt war oder ihm spätestens zum Zeitpunkt der Warenherausgabe bekannt wurde.
9. Haftung des Betriebs für mangelhafte Ware kann den Warenwert nicht überschreiten. Der Betrieb haftet nicht für indirekten Verlust und entgangenen Gewinn aus mangelhafter Ware.
10. Dem Betrieb bleibt vorbehalten, dass der Käufer alle seine Ansprüche aus mangelhafter Ware innerhalb der unüberschreitbaren Frist von 6 (in Worten: sechs) Monaten nach Kaufvertragsschluss melden kann.
11. Die Bestimmungen der Artikel von 556 bis 576 des polnischen bürgerlichen Gesetzbuches finden in Bezug auf die nach diesen AGB abgeschlossenen Kaufverträge und insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen über die Haftung für Warenmängel keine Anwendun
§ 11
Schutz der personenbezogener Daten
1.Der Gartenbaubetrieb schützt personenbezogene Daten seiner Kontrahenten, darunter Käufer, gemäβ den Bestimmungen der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates EU 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung).
2.Prozeduren zum Schutz der personenbezogener Daten, die im Gartenbaubetrieb angewendet werden, werden im Dokument „Polityka ochrony danych” (Politik des Schutzes der personenbezogener Daten), das im Sitz des Gartenbaubetriebs und in seiner Filiale zur Ansicht vorgelegt wird, eingehend beschrieben.
3.Für die Datenverarbeitung im Gartenbaubetrieb Verantwortliche sind Paulina Kusibab-Popowicz und Mirosław Popowicz, die den Gartenbaubetrieb Gospodarstwo Ogrodnicze Waganowice in Waganowice 44A, 32-090 Słomniki führen.
4.Im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistungen der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen kann es zur Verarbeitung solcher personenbezogener Daten, wie: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnsitz/Adresse des Betriebsstandortes, Firma, Steueridentifikationsnummer kommen.
5.personenbezogene Daten können zu folgenden Zwecken verwendet werden: erfolgreiche Auftragsannahme und richtige Auftragsausführung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Datenschutz-Grundverordnung); um eine Rechnung auszustellen, Berücksichtigung der Rechnung in Buchführungsunterlagen sowie Ausführung von sonstigen Buchführungs- und Buchhaltungspflichten gemäβ den Rechtsvorschriften (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c Datenschutz-Grundverordnung); Festlegung, Geltendmachung oder Verteidigung der mit dem Vertrag verbundenen Ansprüche, was unser rechtlich begründetes Interesse ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung); Identifizierung eines zurückkehrendes Kunden, Wiederherstellung des Verlaufs der Zusammenarbeit, der gewechselten Korrespondenz, der erstellten und vorbereiteten Unterlagen u.d.g., was unser rechtlich begründetes Interesse ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f Datenschutz-Grundverordnung).
6.Personenbezogene Daten können Wirtschaftseinheiten zur Verfügung gestellt werden, die Dienstleistungen für die für personenbezogene Daten Verantwortlichen erbringt, wie
Buchhaltungsbüro oder IT-Service, die Wirtschaftseinheiten nehmen am Prozess der Verarbeitung von personenbezogenen auf Grund von abgeschlossenen Überlassungsverträgen der personenbezogenen Daten teil. Sämtliche Wirtschaftseinheiten sichern ein bestimmtes Niveau des Schutzes des personenbezogenen Daten.
7.Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, bis wir die Wirtschaftstätigkeit führen, es sei denn Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, was verursacht, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden. Der Widerspruch wird nach Ablauf der Verjährungsfrist von Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag wirksam.
8.Personenbezogene Daten können auch an Drittländer weitergeleitet werden, wenn sie gemäβ standarisierten Vertragsklauseln auf Servern auβerhalb von EWR gespeichert werden.
9.Der Käufer hat Recht auf: seine Daten zu berichtigen (korrigieren), zu seinen Daten Zugang zu haben sowie Kopien von den Daten zu erhalten, seine Daten zu löschen, die Verarbeitung von seinen Daten einzuschränken, einen Einspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen, Daten zu übertragen, eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde einzureichen. Alle Forderungen und Wünsche sind an den Sitz des Datenverwalters oder per E-mail an biuro@gowsc.pl zu richten.
Schlussbestimmungen
1.Für die AGB ist das polnische Recht maßgebend. Auf jeweiligen Kaufvertragsschluss finden ausschließlich die Vorschriften des polnischen Rechtes ihre Anwendung.
2. Ist der Käufer Endverbraucher, dann wird den AGB der Anhang beigefügt, der Bestandteil der AGB ist.
3. Die AGB, und bei Käufern die Endverbraucher sind auch der Anhang sind Bestandteil jedes Kaufvertrags, der zwischen dem Betrieb und dem Käufer abgeschlossen wird. Die AGB sind für die Vertragsparteien mit Beginn des Verfahrens zur Abgabe der Bestellung verbindlich.
4. Eine Voraussetzung für wirksamen Kaufvertragsschluss zwischen den Parteien ist die Freigabe der AGB durch den Käufer. Ist der Käufer Endverbraucher so setzt der wirksame Kaufvertragsschluss zwischen derartigen Parteien die Freigabe von den AGB und dem Anhang zu den AGB voraus.
5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in allen Streitfällen, die aus Kaufverträgen resultieren oder resultieren können, deren Bestandteil die AGB sind, und in dem Fall, wenn der Käufer ein Endverbraucher ist, auch der Anhang zu den AGB, die Zuständigkeit der polnischen Gerichte beschlossen wird.
6.Die Parteien sind verpflichtet, in allen Streitfällen, die aus Kaufverträgen resultieren, deren Bestandteil die AGB sind, und in dem Fall, wenn der Käufer ein Endverbraucher ist, auch der Anhang zu den AGB, die einvernehmliche Lösung anzustreben. Wird der Streitfall nicht einvernehmlich entschieden, kann jede von den Parteien seine Entscheidung durch das für den Sitz des Betriebes zuständige Gericht verlangen.
7. Sollten egal welche auch immer Bestimmungen bzw. ein Teil der Bestimmungen der AGB ungültig sein dann bewirkt das nicht die Ungültigkeit der AGB; die ungültige Bestimmung wird lediglich durch eine gültige Bestimmung ersetzt.
8. Der Betrieb ist berechtigt, die AGB zum beliebigen Zeitpunkt einseitig zu ändern. Die geänderten AGB gelten sobald sie auf die Homepage des Betriebes gesetzt werden, ebenso kommen sie auf Kaufverträge zur Anwendung, die zustande gekommen sind:
a) Vor Änderung der AGB – ab Zeitpunkt der Mitteilung dem Käufer der Änderungen,
b) Nach Änderung der AGB – ab Zeitpunkt, wenn sie auf die Homepage des Betriebs gesetzt werden.
9. Die AGB schließen die Anwendung von anderen Vertragsbedingungen, Verträgen, Geschäftsordnungen oder Mustern, die im Widerspruch zu den AGB stehen, aus, ausgenommen die durch die Parteien eindeutig vorgesehenen Fälle. In der Situation, wenn die beim Käufer geltenden Vertragsbedingungen, Geschäftsordnungen oder Vertragsmuster im Widerspruch zur Fassung der AGB stehen, gelten im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien die Bestimmungen der AGB vorrangig.
10. Ist in den AGB so gesagt, können die Parteien den jeweiligen Sachverhalt anders als in den AGB vorgesehen regeln, wenn auch mit Einbezug sonstiger Bestimmungen dieser Urkunde, der allgemein geltenden Rechtsvorschriften , der ordentlichen Sorgfalt eines Landwirtes, der Regeln des sozialen Zusammenlebens. Sämtliche Sachverhalte, die anders als in den AGB geregelt worden sind, sind durch die Parteien in der Bestätigung der Bestellung festzuhalten.
11. In den durch die AGB nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des polnischen Rechtes und insbesondere die Bestimmungen des polnischen bürgerlichen Gesetzbuches.
12. Die AGB sind in der polnischen und englischen Sprache ausgefertigt worden. Bei egal welchen auch immer Zweifeln in der Auslegung gilt die polnische Fassung der AGB vor der englischen Fassung.
13. Diese AGB gelten ab dem 8. September 2016.
GOSPODARSTWO OGRODNICZE WAGANOWICE
der ab dem 8. September 2016 gültig ist und einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen und jedes zwischenzeitlich geschlossenen Kaufvertrags zwischen Paulina Kusibab-Popowicz und Mirosław Popowicz, den Besitzern des Betriebs Gospodarstwo Ogrodnicze Waganowice, Waganowice 44a, 32-090 Słomniki,
und dem Käufer, der ein Verbraucher ist, darstellt.
a)Geschäftsräume der Gesellschaft – ein Gebäude, in dem die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit ausübt, auf der Immobilie: Waganowice 44a, 32-090 Słomniki, Polen;
b) Vertrag geschlossen aus der Ferne – ein Vertrag, den die Gesellschaft mit einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems von aus der Ferne geschlossenen Verträge abschließt, ohne gleichzeitige physische Anwesenheit der Vertragsparteien, unter ausschließlicher Nutzung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel bis zum Vertragsschluss einschließlich;
c) Ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag – ein Vertrag abgeschlossen mit dem Verbraucher:
-bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien an einem Ort, der nicht die Geschäftsräume der Gesellschaft ist,
-infolge der Annahme des Angebots des Verbrauchers unter den in Buchstabe a) genannten Umständen,
-in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder durch Fernkommunikation unmittelbar nach dem individuellen und persönlichen Kontakt mit dem Verbraucher an einem Ort, der nicht die Geschäftsräume der Gesellschaft ist, bei gleichzeitiger physischer Anwesenheit der Parteien,
-während einer von der Gesellschaft organisierten Reise, deren Zweck oder Wirkung darin besteht, Verträge mit Verbrauchern zu fördern und abzuschließen;
d) Eine von der Firma organisierte Reise – vor allem: Branchen-Messen, Ausstellungen, Geschäftsreisen.
2. Die Frist für den Rücktritt vom Vertrag, der in der in Absatz 1 angegebenen Weise abgeschlossen wurde, erlischt nach 14 (in Worten: vierzehn) Tagen ab dem Datum, an dem der Käufer, der Verbraucher ist, in den Besitz der Ware gelangt oder in dem ein Dritter, der nicht der Beförderer ist und vom Käufer angegeben wurde, die Ware erworben hat.
3. Um das Rücktrittsrecht vom Vertrag auszuüben, muss der Käufer, der Verbraucher ist, die Gesellschaft über seine Entscheidung über Rücktritt von dem Vertrag, der aus der Ferne oder außerhalb des Geschäftsraumes abgeschlossen wurde, durch eine eindeutige Erklärung informieren, die an die Gesellschaft über den Postbetreiber oder per E-Mail gesendet werden kann. Alle Adressen und Telefonnummern sind in § 1 der AGB angegeben.
4. Um vom Vertrag zurückzutreten, kann der Käufer, der ein Verbraucher ist, das Muster-Rücktrittsformular verwenden, das dieser Anlage zu AGB beigefügt ist. Dies ist jedoch nicht obligatorisch.
5. Die Frist für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist eingehalten, wenn der Käufer, der Verbraucher ist, Information über die Ausübung des ihm zustehenden Rücktrittsrechts vom Vertrag vor Ablauf der Frist für den Rücktritt vom Vertrag im Sinne des Absatzes 1 sendet. 1.
2. Die Gesellschaft zahlt dem Käufer, der Verbraucher ist, alle von ihm erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, zurück, wenn die Parteien vereinbart haben, dass sie dem Käufer belasten, sowie die Kosten der Verpackung der Waren, im Fall nach § 8 Abs. 2 der AGB, unverzüglich, spätestens jedoch auf jeden Fall 14 (in Worten: vierzehn) Tage ab dem Tag, an dem die Gesellschaft über die Ausübung des Rücktrittsrechts von diesem Kaufvertrag informiert wurde.
3. Die Gesellschaft erstattet die Zahlung mit derselben Zahlungsmethode, die der Käufer, der ein Verbraucher ist, in der ursprünglichen Transaktion verwendet hat, es sei denn, er hat ausdrücklich etwas anderes zugestimmt.
4. In der Situation im Sinne von Absatz 2 trägt der Käufer keine Gebühren im Zusammenhang mit dieser Rücksendung.
5. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Erstattung der Zahlung bis zum Erhalt der Waren oder bis zur Einreichung an die Gesellschaft des Nachweises für ihre Rücksendung zurückzuhalten.
2. In der Situation im Sinne von Absatz 1, der Käufer, der ein Verbraucher ist, ist verpflichtet, direkte Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen.